Ein sinnvoller Instrumentenmix als ökonomische Antwort auf den Klimawandel

Referierender: Andreas Löschel

Material: Smartboard/Beamer

Beschreibung

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr die deutschen Klimaziele verschärft: 65% Emissionsreduktion bis 2030 und bilanzielle Klimaneutralität bis 2045. Auf europäischer Ebene sieht das neue, ambitioniertere europäische Klimaschutzziel für 2030 die Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 % statt bisher 40 % gegenüber dem Stand von 1990 vor. In der Umsetzung dieser Ziele spielt die CO2-Bepreisung bereits heute eine herausgehobene Rolle: Das europäische Emissionshandelssystem belegt seit 2005 die Stromerzeugung und die energieintensive Industrie in Europa mit einem Preis für CO2. In Deutschland besteht seit Anfang 2021 ein nationales Emissionshandelssystem insbesondere für die Sektoren Verkehr und Wärme, welche nicht dem EU-Emissionshandel unterliegenGeht es nach der EU-Kommission, so wird auch auf europäischer Ebene ein neuer Emissionshandel für den Verkehr und die Wärme aufgebaut und so die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Erdgas bepreist.

Die Vorlesung legt dar, warum die CO2-Bepreisung aus ökonomischer Sicht so wichtig. Beim Klimaschutz haben alle einen Anreiz, sich nicht so zu verhalten, wie es für die Gemeinschaft am besten wäre, denn Klimaschutz ist ein globales öffentliches Gut bzw. Emissionen ein öffentliches Übel. Die unsichtbare Hand des Marktes führt dann nicht dazu, dass Eigennutz auch die kollektive Wohlfahrt erhöht. Durch einen Preis auf zum Beispiel CO2-Emissionen soll das Nicht-Beachten der Wirkungen eigenen Handelns auf Dritte beenden werden. Mit dem richtigen Rahmen funktioniert der Markt und liefert mit korrekten Preisen die Anreize für klimafreundliches Wirtschaften. Das bedeutet aber nicht, dass eine CO2-Bepreisung das alleinige Instrument auf dem Weg in die Klimaneutralität ist. Komplementäre Maßnahmen wie ein nachhaltiger Infrastrukturausbau etwa für Transport, Speicherung und Verteilung von Wasserstoff oder die Förderung kritischer Technologien wie Methoden zur Entnahme von CO2 sind wegen der hohe Investitionsrisiken, Pfadabhängigkeiten und Lock-ins gerechtfertigt.

Die Akzeptanz und politische Durchsetzbarkeit klimapolitischer Maßnahmen hängen aber nicht nur von den Kosten ab, sondern auch von den damit verbundenen Verteilungswirkungen. Da der Energieverbrauch zum Grundbedarf gehört, sind über die Einkommensgruppen betrachtet Stromkosten eindeutig regressiv, d. h. ärmeren Haushalte geben einen größeren Anteil ihres Nettoeinkommens für Strom. Dieselben Zusammenhänge gelten für die Bereiche Mobilität und Wärme. Ärmere Haushalte haben auch weniger Möglichkeiten zu Anpassungen, etwa weil sie bereits sehr sparsam leben oder kaum klimafreundliche Investitionen tätigen können. Deshalb gilt: alle Maßnahmen, die explizit oder implizit die Kosten für Strom, Mobilität und Wärme erhöhen, belasten ärmere Haushalte in besonderer Weise.

Referierender

Prof. Dr. Andreas Löschel, geb. 1971, ist Inhaber des Lehrstuhls für Umwelt-/Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit an der Ruhr-Universität Bochum. Im akademischen Jahr 2021/2022 ist er Alfried Krupp Senior Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg in Greifswald.  Er ist Vorsitzender der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“, Leitautor des Weltklimarates (IPCC) für den 5. und 6. Sachstandsbericht und Mitglied der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften (acatech). Seine Forschungsinteressen liegen in der Energie- und Klimaökonomik, der experimentellen Wirtschaftsforschung sowie in der Folgenabschätzung politischer Maßnahmen.

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