Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Klimapolitik der
Bundesregierung als teilweise verfassungswidrig eingeordnet. Was heißt das für uns
als Aktivist*innen? Wie können wir das Urteil für unsere Arbeit nutzen? Prof. Dr. Dr.
Felix Ekardt, welcher die zuerst erhobene der vier Klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht vertreten und zudem langjährig wissenschaftlich
vorbereitet hat, wird die komplexen juristischen Zusammenhänge verständlich
machen, so dass jede*r das Urteil, welches sich sowohl auf Vorhaben vor Ort als auch
auf die Bundes- und EU-Gesetzgebung und auch auf andere Umweltprobleme massiv
auswirkt, effektiv nutzen kann.