Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet in einer nichtfinanziellen Erklärung (auch Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichterstattung genannt) über
- Umweltbelange,
- Arbeitnehmerbelange,
- Sozialbelange,
- die Achtung der Menschenrechte sowie
- die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
zu berichten (§ 289c HGB). Dadurch sollen nicht nur nützliche Informationen über die Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen vermittelt und das Vertrauen von Verbraucher*innen und Investor*innen gestärkt werden. Vielmehr sollen die Unternehmen durch diese Berichtspflicht auch dazu gebracht werden nichtfinanzielle Belange und damit verbundene Risiken, Konzepte und Prozesse bei der Unternehmensführung stärker zu gewichten (BT-Drucksache 18/9982, Begründung Teil 1, I.1).
In der Sondervorlesung am 23.11.2021 wird zunächst das Konzept der CSR-Berichterstattung in das System der externen Unternehmensberichterstattung eingeordnet. Anschließend werden der Ursprung und die Zwecke aufgezeigt, die regulatorischen Vorgaben beleuchtet, ein Überblick zu deren Umsetzung in der Praxis vermittelt und ein Ausblick auf die bereits absehbaren Änderungen der Vorgaben gegeben. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Umweltbelangen und der Frage liegen, inwieweit durch diese verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung tatsächlich ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird bzw. werden kann.
Aufgrund der aktuellen Lage und der eingeschränkten Raumkapazitäten findet die Veranstaltung nur für Studierende des Erweiterungsmoduls Externes Rechnungswesen im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Studierende des Masterstudiengangs Accounting, Controlling and Finance an der FH Münster statt.